Überzahlung und Widerspruch
Eine Überzahlung entsteht, wenn die Familienkasse Kindergeld für Monate zahlt, in denen kein Anspruch bestand — meist weil eine Änderung zu spät gemeldet wurde oder ein Nachweis fehlte. Die Familienkasse fordert den Betrag mit einem Bescheid zurück.
Wie eine Rückforderung abläuft
Die Familienkasse erlässt einen Rückforderungsbescheid, in dem steht, für welche Monate und in welcher Höhe zu viel gezahlt wurde. Prüfen Sie diesen Bescheid sofort und genau: Stimmen die Monate? War der Anspruch in einem der Monate doch noch gegeben — etwa weil die Ausbildung erst später endete, als angenommen? Ein Rechen- oder Datumsfehler im Bescheid ist der häufigste Grund, warum sich ein Widerspruch lohnt.



Widerspruch: binnen eines Monats, schriftlich
Wer mit einem Bescheid der Familienkasse nicht einverstanden ist, kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und bei der Familienkasse eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Die Monatsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids — in der Regel drei Tage nach dem Datum auf dem Brief, wenn er per Post kam. Ob der Anspruch nach Steuerrecht oder nach Sozialrecht beurteilt wird, steht im Bescheid; davon hängt auch der weitere Rechtsweg ab. Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid bleibt in der Regel nur noch die Klage vor dem zuständigen Gericht.
Wenn die Familienkasse auf einen Widerspruch sechs Monate lang nicht entscheidet, kann in der Regel eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Das ist kein Druckmittel für den Alltag, sondern der Rechtsweg für Verfahren, die liegen bleiben.
Rückzahlung in Raten?
Eine Rückforderung muss nicht immer sofort in einer Summe beglichen werden. Wer den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, sollte sich früh an die Familienkasse wenden und um eine Ratenzahlung bitten, statt den Bescheid unbeantwortet zu lassen. Ob und in welcher Höhe Raten gewährt werden, entscheidet die Familienkasse im Einzelfall. Unbeantwortete Bescheide werden dagegen vollstreckt — das macht alles teurer.
So vermeiden Sie die nächste Überzahlung
- Jede Änderung sofort melden, nicht erst sammeln.
- Bescheide auf Monate und Beträge prüfen, sobald sie kommen.
- Nachweise für Kinder über 18 rechtzeitig einreichen, bevor die Zahlung stoppt oder zu Unrecht weiterläuft.
- Bei einem Umzug ins Ausland vor dem Umzug klären, ob und wie lange ein Anspruch fortbesteht.