Änderungen melden und rückwirkend beantragen
Kindergeld ist kein einmal bewilligter Dauerbetrag, den man vergessen kann. Jede Änderung, die den Anspruch betrifft, muss der Familienkasse gemeldet werden — und zwar unverzüglich, nicht erst bei der nächsten Routineprüfung.
Was Sie melden müssen
- Umzug der Familie oder des Kindes, auch ins Ausland.
- Ein Kind zieht aus dem Haushalt aus oder in den Haushalt ein.
- Ein Kind beendet die Schule, die Ausbildung oder das Studium — oder beginnt eine neue Ausbildung.
- Ein Kind nimmt eine Beschäftigung auf, beendet sie oder ändert die wöchentliche Arbeitszeit nach der ersten Ausbildung.
- Ein Kind meldet sich arbeitsuchend oder beendet die Arbeitsuche.
- Heirat, Trennung oder ein Wechsel der anspruchsberechtigten Person.
- Wechsel der Bankverbindung.
- Ein Kind erhält eine eigene Leistung, die den Kindergeldanspruch berührt.



Warum Eile zählt
Der Anspruch endet in dem Monat, in dem die Voraussetzung wegfällt. Meldet eine Familie einen Auszug erst ein halbes Jahr später, hat die Familienkasse in der Zwischenzeit weitergezahlt — und diese Beträge fordert sie zurück. Eine späte Meldung macht die Rückforderung nicht kleiner, sondern größer. Melden Sie deshalb sofort, auch wenn die Änderung zunächst nachteilig wirkt.
Rückwirkend beantragen: höchstens 6 Monate
Kindergeld wird rückwirkend höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Diese Grenze steht in § 66 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Ein Beispiel: Geht der Antrag im Oktober 2026 ein, können rückwirkend die Monate April bis September 2026 gezahlt werden — sechs Monate —, dazu der laufende Monat Oktober. Bestand der Anspruch schon seit Januar 2026, sind die Monate Januar bis März 2026 endgültig verloren.
Was die 6-Monats-Grenze nicht bedeutet
Die Grenze betrifft nur die Auszahlung für die Vergangenheit. Sie beendet den Anspruch für die Zukunft nicht. Wer zu spät beantragt, bekommt das Kindergeld ab dem Antrag trotzdem für die Zukunft — nur die verlorenen Monate holt niemand zurück. Darum gilt: Lieber einen unvollständigen Antrag früh stellen und Unterlagen nachreichen, als monatelang auf Vollständigkeit zu warten.