Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist kostenlos, und in den meisten Fällen ist der Online-Antrag der schnellste Weg.
Schritt für Schritt
- Zuständige Familienkasse finden. In der Regel ist die Familienkasse am Wohnort zuständig. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben in manchen Fällen eine andere Familienkasse über ihren Dienstherrn — im Zweifel fragt die Familienkasse am Wohnort weiter.
- Antrag online stellen. Der Online-Antrag der Familienkasse läuft über das Portal der Bundesagentur für Arbeit, Anmeldung zum Beispiel mit BundID. Alternativ gibt es den Antrag auf Papier zum Ausdrucken und Einsenden.
- Angaben zum Kind und zur antragstellenden Person eintragen. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummern und die Bankverbindung.
- Unterlagen beifügen. Geburtsurkunde des Kindes, bei Bedarf Nachweise zum Haushalt und bei Kindern über 18 die Ausbildungsnachweise.
- Bescheid abwarten. Die Familienkasse prüft den Antrag und erteilt einen Bescheid mit der Kindergeldnummer. Erst ab dem bewilligten Zeitraum fließt die Zahlung.



Die Steuer-Identifikationsnummern
Ohne Steuer-ID geht es nicht: Die Familienkasse braucht die Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person und die des Kindes. Die Steuer-ID des Kindes wird nach der Anmeldung der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und den Eltern per Post mitgeteilt. Liegt sie noch nicht vor, sollte der Antrag trotzdem nicht monatelang warten — die rückwirkende Grenze von sechs Monaten läuft weiter. Fragen Sie in diesem Fall bei der Familienkasse nach, wie die Nummer nachgereicht werden kann.
Welche Unterlagen in der Praxis gebraucht werden
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Neugeborenen die erste Ausfertigung).
- Steuer-IDs von antragstellender Person und Kind.
- IBAN des Kontos, auf das gezahlt werden soll.
- Meldebestätigung oder Nachweis des gemeinsamen Haushalts, wenn die Familienkasse danach fragt.
- Bei Kindern über 18: Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweis.
- Bei Kindern im Ausland oder ausländischen Aufenthaltstiteln: die zusätzlichen Anlagen, die die Familienkasse anfordert.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Ein vollständiger Online-Antrag mit allen Unterlagen wird in der Regel schneller bearbeitet als ein unvollständiger Papierantrag, bei dem die Familienkasse erst nachfragen muss. Prüfen Sie nach einigen Wochen, ob ein Bescheid oder eine Nachfrage eingegangen ist, und antworten Sie auf Nachfragen zügig — jede Nachfrage verlängert die Wartezeit.