FAQ und Mythen
Auf dieser Seite stehen die Fragen, die in fast jeder Beratung zum Kindergeld fallen — jeweils mit einer kurzen, klaren Antwort. Ausführliche Erklärungen finden Sie in den verlinkten Ratgebern.
Fragen
Muss ich Kindergeld beantragen, oder kommt es automatisch? Sie müssen es beantragen. Ohne Antrag bei der Familienkasse fließt kein Kindergeld — auch nicht nach der Geburt im Krankenhaus oder nach der Anmeldung beim Standesamt.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026? 259 Euro im Monat pro Kind, für jedes Kind gleich hoch. Für zwei Kinder sind das 518 Euro, für drei Kinder 777 Euro im Monat.
Bekomme ich Kindergeld, wenn ich gut verdiene? Ja. Das Kindergeld hat keinen Einkommenstest. Erst bei anderen Leistungen, etwa beim Kinderzuschlag, spielt das Einkommen eine Rolle.
Bis wann bekomme ich Kindergeld? Bis 18 ohne weitere Bedingung, bis 21 bei gemeldeter Arbeitsuche ohne Beschäftigung, bis 25 in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und eine eigene Versorgung verhindert, ohne Altersgrenze.
Wie weit zurück kann ich Kindergeld beantragen? Höchstens sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Alles davor ist verloren.
Wann im Monat kommt das Geld? Das hängt von der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer ab: 0 zahlt zu Monatsbeginn, 9 gegen Monatsende. Die genauen Termine stehen in der offiziellen Auszahlungstabelle der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist, wenn mein Kind nach der ersten Ausbildung weiterlernt und viel arbeitet? Dann gilt die 20-Stunden-Regel: Neben einer weiteren Ausbildung darf das Kind höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten, sonst endet das Kindergeld. Minijobs und Ausbildungsbeschäftigungen sind Ausnahmen.



Mythen
„Für das dritte Kind gibt es mehr." Falsch — seit 2023 ist der Betrag für jedes Kind gleich. Wer mit einer Staffel rechnet, nutzt eine Tabelle von vor 2023.
„Kindergeld muss versteuert werden." Falsch — die Zahlung selbst ist steuerfrei. Nur in der Günstigerprüfung wird sie mit dem Kinderfreibetrag verglichen.
„Wer Bürgergeld bekommt, bekommt automatisch auch Kinderzuschlag." Falsch — das Gegenteil gilt: Kinderzuschlag und Bürgergeld schließen sich aus.
„Das Kindergeld endet automatisch mit dem 18. Geburtstag." Nur zur Hälfte richtig: Ohne Ausbildung oder Arbeitsuche endet es mit 18. In Ausbildung oder Studium läuft es bis 25 weiter — aber nur mit Nachweis.
„Ein Ferienjob des Kindes mindert das Kindergeld." In der Erstausbildung falsch: Das Einkommen des Kindes spielt dort seit 2012 keine Rolle. Erst nach der ersten Ausbildung zählt die Arbeitszeit über die 20-Stunden-Regel.
„Wenn ich ins Ausland ziehe, läuft das Kindergeld einfach weiter." Falsch und teuer: Der Anspruch endet in dem Monat, in dem die Voraussetzung wegfällt. Nicht gemeldete Monate werden zurückgefordert.
„Kindergeld und Kinderzuschlag sind dasselbe." Falsch: Das Kindergeld bekommt jede anspruchsberechtigte Familie, der Kinderzuschlag nur Familien mit niedrigem Einkommen, die zusätzlich Kindergeld beziehen — höchstens 297 Euro pro Kind und Monat.