Auszahlung und Termine
Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse auf das im Antrag genannte Konto überwiesen. Für alle Kinder einer antragstellenden Person kommt das Geld in einer Überweisung an — nicht getrennt pro Kind.
Die Endziffer entscheidet über den Zahltag
Der Zahltag hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab. Eine Endziffer 0 bedeutet eine Zahlung zu Beginn des Monats, eine Endziffer 9 eine Zahlung gegen Ende des Monats. Die Ziffern dazwischen verteilen sich über den Monat. Die genauen Termine für das laufende Jahr veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zu den Auszahlungsterminen — dort steht der verbindliche Kalender. Diese Seite druckt bewusst keine Tagestabelle ab, weil sich Termine durch Feiertage und Wochenenden verschieben können und nur die offizielle Tabelle zählt.



Was auf dem Kontoauszug steht
Die Überweisung trägt die Kindergeldnummer als Verwendungszweck. Anhand dieser Nummer finden Sie auf dem Auszug auch die Endziffer, die Ihren Zahltag bestimmt. Kommt das Geld an einem Monat einige Tage später als erwartet an, liegt das meist an einem Wochenende oder Feiertag rund um den Zahltag oder an der Laufzeit der Banküberweisung — nicht automatisch an einem Fehler.
Wenn das Geld ausbleibt
- Zahltag prüfen. Vergleichen Sie das Datum mit der offiziellen Auszahlungstabelle für Ihre Endziffer.
- Bankverbindung prüfen. Stimmt die IBAN im Bescheid noch? Ein Kontowechsel muss der Familienkasse gemeldet werden.
- Nachweise prüfen. Bei Kindern über 18 stoppt die Zahlung oft, weil eine Schul- oder Studienbescheinigung fehlt.
- Bei der Familienkasse nachfragen. Erst wenn Zahltag, Konto und Nachweise stimmen und das Geld trotzdem fehlt, lohnt eine Nachfrage — mit Kindergeldnummer und Monat, um den es geht.
Zahlung bei getrennten Eltern und bei Volljährigen
Das Kindergeld wird an die anspruchsberechtigte Person gezahlt, nicht automatisch an das Kind. Nur in besonderen Fällen — etwa wenn ein volljähriges Kind einen eigenen Haushalt führt und sich selbst unterhält — kann das Kindergeld auf Antrag an das Kind selbst ausgezahlt werden. Das ist eine Ausnahme, die die Familienkasse im Einzelfall entscheidet.