Kindergeld, verständlich erklärt
Kindergeld ist die monatliche Unterstützung des Staates für Eltern. Seit Januar 2026 beträgt sie 259 Euro im Monat für jedes Kind — unabhängig vom Einkommen der Eltern und unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder fünfte Kind ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 259 Euro im Monat pro Kind, seit 1. Januar 2026, für jedes Kind gleich hoch.
- Ein Antrag bei der Familienkasse genügt — danach läuft die Zahlung monatlich weiter, solange die Voraussetzungen bestehen.
- Bis 18 ohne weitere Bedingung; in Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst bis 25, bei Arbeitsuche bis 21.
- Rückwirkend höchstens 6 Monate — wer zu spät beantragt, verliert Geld für immer.
- Kein Einkommenstest: Ob Sie viel oder wenig verdienen, ändert am Kindergeld nichts.
Diese Seite erklärt das Kindergeld Schritt für Schritt: Wer es beantragen kann, wie hoch es ist, wie lange es läuft, wie der Antrag bei der Familienkasse funktioniert, wann das Geld kommt und was Sie melden müssen, wenn sich etwas ändert. Am Ende finden Sie einen Vergleich mit dem Kinderzuschlag und dem Elterngeld sowie Antworten auf die häufigsten Fragen und Mythen.



Drei Fallen, die Geld kosten
Erstens: zu spät beantragen. Kindergeld wird nur für höchstens sechs Monate rückwirkend gezahlt, gerechnet ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Ein Antrag ein Jahr nach der Geburt holt also nur ein halbes Jahr zurück — die andere Hälfte ist verloren. Beantragen Sie deshalb so bald wie möglich nach der Geburt oder nachdem ein Kind zu Ihnen gezogen ist.
Zweitens: Änderungen nicht melden. Zieht ein Kind aus, beendet es die Ausbildung oder verlässt die Familie Deutschland, endet der Anspruch in dem Monat, in dem die Voraussetzung wegfällt — nicht erst in dem Monat, in dem die Familienkasse davon erfährt. Weiter gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden.
Drittens: an Staffeln von früher denken. Bis 2022 gab es noch unterschiedliche Beträge je nach Kinderzahl. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Betrag pro Kind. Wer mit alten Tabellen rechnet, rechnet falsch.
Was diese Seite nicht ist
Kindergeld Verstehen ist kein Amt und keine Beratung. Die Familienkasse entscheidet über jeden Antrag einzeln. Zahlen und Regeln auf dieser Seite gelten für 2026; prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Familienkasse, bevor Sie handeln. Wo eine andere Leistung — Kinderzuschlag, Elterngeld oder Bürgergeld — nur kurz erwähnt wird, ist das ein Hinweis, keine vollständige Erklärung dieser Leistung.
Die Ratgeber im Überblick
- Wer kann Kindergeld beantragen? — Antragsteller, Kind, Haushalt, Wohnsitz.
- Wie hoch ist das Kindergeld? — 259 Euro, Jahrestabelle, frühere Sätze.
- Altersgrenzen und Ausbildung — 18, 21 und 25 Jahre, die 20-Stunden-Regel.
- Antrag bei der Familienkasse — online oder auf Papier, Unterlagen, Steuer-ID.
- Auszahlung und Termine — monatlich, nach der Endziffer der Kindergeldnummer.
- Änderungen melden und rückwirkend beantragen — Meldepflicht und die 6-Monats-Grenze.
- Überzahlung und Widerspruch — Rückforderung, Einspruch binnen eines Monats.
- Kinder im Ausland — EU, EWR und Schweiz als Hinweis.
- Kindergeld oder etwas anderes? — Kinderzuschlag, Elterngeld, Bürgergeld, Freibetrag.
- FAQ und Mythen — die Fragen, die fast alle Eltern stellen.